VwGG: § 42 Abs 3 (Aufhebung des Bescheides; Rechtssache tritt in Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hat)
VwGH 23. 2. 2012, 2010/07/0025
1. Nach § 42 Abs 3 VwGG tritt durch die Aufhebung eines beim VwGH angef B die Rs in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angef B befunden hatte.