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VwGH 23. 2. 2012, 2010/07/0025 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2012/1371ZfV 2012, 878 Heft 5 v. 14.11.2012

VwGG: § 42 Abs 3 (Aufhebung des Bescheides; Rechtssache tritt in Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hat)

VwGH 23. 2. 2012, 2010/07/0025

1. Nach § 42 Abs 3 VwGG tritt durch die Aufhebung eines beim VwGH angef B die Rs in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angef B befunden hatte.

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