NÖ VergabenachprüfungsG: § 3 Abs 1 (Schlichtungsstelle für öffentliche Aufträge; Antrag auf nachträgliche Prüfung vor Befassung des Unabhängigen Verwaltungssenates; Erfordernis eines bestimmten Begehrens)
NÖ VergabenachprüfungsG: § 3 Abs 1 (Schlichtungsstelle für öffentliche Aufträge; Antrag auf nachträgliche Prüfung vor Befassung des Unabhängigen Verwaltungssenates; Erfordernis eines bestimmten Begehrens)