Bgld VergaberechtsschutzG: § 12 Abs 1 Z 1 bis 4 (Antrag auf Feststellung; Tatbestände; abschließende Umschreibung; keine zusätzliche Generalklausel; Antrag auf Feststellung, dass Nichteinladung zu einem offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung rechtswidrig gewesen sei, gesetzlich nicht vorgesehen)
§ 14 Abs 1 Z 8 (Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrages; bestimmtes Begehren; Feststellungs-