AlVG: § 10 Abs 1 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Vereitelung der Annahme einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung; Unterlassung des Dienstantritts zum vereinbarten Arbeitsantrittsdatum; fehlende Kontaktaufnahme mit Dienstgeber zur Information über die Verhinderung; Betreuung der schwangeren Ehefrau)