GlücksspielG: § 1 Abs 1 idF BGBl I 2010/73 (Glücksspiel, Begriff)
§ 2 Abs 3 idF BGBl I 2010/73 (Ausspielung mit Glücksspielautomaten; Automat "Fun-Wechsler", aus mehreren Phasen bestehendes Glücksspiel)
VStG: § 5 Abs 2 (unverschuldeter Rechtsirrtum; Sorgfaltspflicht, Erkundigungspflicht, ungeeignetes Gutachten; aus unterschiedlicher Auslegung durch Gerichte und Verwaltungsbehörden ist angesichts der einheitlichen Beurteilung des "Fun-Wechsler" durch den VwGH kein Schuldausschließungsgrund ableitbar)