GlücksspielG: § 50 Abs 5 (Berufungslegitimation des Finanzamtes als Organpartei, auch in Sachen der Beschlagnahme; aufschiebende Wirkung der Berufung gegen die Aufhebung der Beschlagnahme)
§ 53 Abs 2 idF BGBl I 2010/111 (vorläufige Beschlagnahme; Wegfall der Wirkungen mit Ausfolgung des Gegenstandes)