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VwGH 21. 2. 2012, 2011/11/0216 (Militärwesen)

VwGHMilitärwesenZfV 2012/1329ZfV 2012, 853 Heft 5 v. 14.11.2012

WehrG 2001: § 9 Abs 1 (für Einberufung ist körperliche und geistige Eignung notwendig)

§ 17 Abs 2 (Feststellung der Eignung durch Stellungskommission; tauglich; hier: gesundheitliche Einschränkungen am Hörvermögen und allergische Rhinopathie durch Pollen)

VwGH 21. 2. 2012, 2011/11/0216

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