Tir KAG: § 3a Abs 2 lit a (Krankenanstalten; Errichtungsbewilligung; Voraussetzungen; Bedarfsprüfung; § 3a Abs 2 lit a bietet keine Grundlage für die Annahme, bei der Beurteilung des Bedarfes einer Krankenanstalt sei es unerheblich, ob mit dem vorhandenen Leistungsangebot auch der Bedarf an medizinischen Leistungen, den Urlaubsgäste haben, gedeckt werden kann)