GewO: § 87 Abs 1 Z 3 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; schwerwiegende Verstöße; wiederholte Übertretungen des AuslBG, LMSVG und einschlägiger gewerberechtlicher Vorschriften; mangelnde Zuverlässigkeit; zwingende Rechtsvermutung; keine gesonderte Beurteilung des Persönlichkeitsbildes erforderlich)
VwGH 28. 2. 2012, 2011/04/0171