GewO: § 358 Abs 1 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Feststellung der Genehmigungspflicht, antragsbedürftiger Verwaltungsakt, Legitimation des Inhabers)
VwGH 2. 2. 2012, 2011/04/0170
Ein Verfahren nach § 358 Abs 1 GewO 1994 ist nur auf Antrag des Inhabers der Anlage einzuleiten; eine Einleitung dieses Verfahrens von Amts wegen ist hingegen nicht vorgesehen