GewO 1994: § 79 Abs 1 (Betriebsanlagen; nachträgliche Auflagenvorschreibung; kein hinreichender Interessenschutz durch bereits vorgeschriebene Auflagen; Prüfung wie bei Genehmigung; über zehn Jahre alte schalltechnische Erhebung; taugliche Grundlage, sachverständige Begutachtung)
VwGH 14. 3. 2012, 2010/04/0038