FPG: § 88 Abs 1 (Verweigerung der Ausstellung eines Fremdenpasses; kein positives Interesse der Republik; Verlängerung des Aufenthaltstitels; Nachweis der Identität bei Antragsstellung)
VwGH 16. 2. 2012, 2008/18/0765
Die Beschwerde bringt vor, der Bf sei staatenlos, in Österreich geboren und (ab dem 5. Lebensjahr) auch aufgewachsen, und seit 2002 Vater einer Tochter, welche österr Staatsbürgerin und für die er unterhaltspflichtig sei. Nach dem Ablauf der Gültigkeit seines Befreiungsscheines und seines Aufenthaltstitels sei es ihm nicht gelungen, diese zu verlängern, da er sich nicht habe ausweisen können. Er benötige ein gültiges Reisedokument für die Erlangung eines Aufenthaltstitels, um seinen Unterhaltspflichten gegenüber seiner Tochter nachkommen zu können. Es liege ebenso im Interesse der Republik Österreich, wenn ein ohnehin in Österreich aufhältiger Bürger einen Aufenthaltstitel erlange und somit einer Beschäftigung nachgehen könne.