FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; Recht auf Freizügigkeit der Ehefrau; kein gemeinsames Familienleben; Beeinträchtigung im Genuss des Kernbestandes der Rechte aus der Unionsbürgerschaft, keine; Stillhalteklausel)
VwGH, 15. 12. 2011, 2007/18/0750
Die Beschwerde wendet sich nicht gegen die Feststellungen im angef B, wonach der Bf seinen Asylantrag zurückgezogen habe und sein Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung rechtskräftig abgewiesen worden sei. Es wird auch nicht vorgebracht, dass er aufgrund anderer Bestimmungen zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sei. Wenn die Beschwerde rügt, die belBeh habe nicht geprüft, ob seine Ehefrau ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen habe, so behauptet er selbst nicht, dass dem so wäre und er daher aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sei. Von daher legt der Bf die Relevanz des behaupteten Verfahrensfehlers nicht dar (VwGH 19. 11. 2011, 2008/21/0124). Die Auffassung der belBeh, dass die Tatbestandsvoraussetzung des § 53 Abs 1 FPG erfüllt sei, begegnet daher keinen Bedenken.