BEinstG idF BGBl I 2005/82: § 8 Abs 4 lit b (Kündigung eines begünstigten Behinderten; Fortsetzung des Dienstverhältnisses wird dem Dienstgeber insbesondere dann nicht zugemutet werden können, wenn der begünstigte Behinderte unfähig wird, die im Dienstvertrag vereinbarte Arbeit zu leisten; Voraussetzungen; hier: kaufmännische Sachbearbeiterin)
VwGH 21. 2. 2012, 2011/11/0143