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VwGH 31. 1. 2012, 2009/05/0131 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2012/1258ZfV 2012, 822 Heft 5 v. 14.11.2012

Wr BauO: § 69 Abs 2 (Bewilligung von Abweichungen vom Flächenwidmungs- und Bebauungsplan durch den Bauausschuss; Bedachtnahme auf konsentierten Bestand; geringfügige Abweichung nicht deshalb unzulässig, weil schon der Bestand von den aktuell geltenden Vorschriften abweicht)

VwGH 31. 1. 2012, 2009/05/0131

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