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VwGH 31. 1. 2012, 2009/05/0104 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2012/1255ZfV 2012, 821 Heft 5 v. 14.11.2012

Wr BauO: § 81 Abs 6 (zulässiger Gebäudeumriss, Überschreitung durch einzelne, nicht raumbildende Gebäudeteile untergeordneten Ausmaßes; Aufbauten im unbedingt notwendigen Ausmaß; Aufzugstriebwerksräume, Stiegenhäuser, keine Beschränkung wie für Gaupen; bezogen auf jede zulässige architektonische Ausgestaltung, keine Verpflichtung zur Umplanung, um die Notwendigkeit der Überschreitung zu vermeiden)

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