Die Gemeindeselbstverwaltung hat in Deutschland und Österreich eine mehr als hundertjährige Tradition. Nach Schmidt beginnt die Gemeindeselbstverwaltung in Deutschland mit dem preußischen allgemeinen Landrecht (1794) und der preußischen Städteordnung von Heinrich von und zu Stein (1808) (S 7 ff). Die Geburtsstunde der Gemeindeselbstverwaltung in Österreich ist das provisorische Gemeindegesetz 1849 mit der markanten Grundregel: "Die Grundfeste des freien Staates ist die freie Gemeinde." Mit den im Laufe der Jahre wechselnden Staatsverfassungen änderte sich auch der Inhalt der Gemeindeselbstverwaltung mit mehr oder weniger Selbstverwaltung der Gemeinden sowie mit mehr oder weniger staatlichem Einfluss auf die Gemeinden.