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VfGH 13. 12. 2011, U 1907/10 (Asylwesen)

VfGHAsylwesenZfV 2012/1166ZfV 2012, 745 Heft 4 v. 21.9.2012

AsylG 2005: § 2 Abs 3 (Straffälligkeit des Fremden, bestimmte Verurteilungen)

§ 9 Abs 1 (Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten)

§ 9 Abs 2 Z 2 (weitere zwingende Aberkennungsgründe, wenn Fremder eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Republik Österreich darstellt; Umsetzung der in Art 19 Abs 3 iVm Art 17 Abs 1 der Statusrichtlinie normierten Ausschluss- bzw Aberkennungstatbestände; richtlinienkonforme Interpretation)

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