Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG (WWFSG): § 60 Abs 1 (allgemeine Wohnbeihilfe; nicht geförderte Wohnung; unzumutbare Belastung durch Wohnungsaufwand; Motiv der sozialen Hilfsbedürftigkeit; Zuständigkeit des Landesgesetzgebers)
Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG (WWFSG): § 60 Abs 1 (allgemeine Wohnbeihilfe; nicht geförderte Wohnung; unzumutbare Belastung durch Wohnungsaufwand; Motiv der sozialen Hilfsbedürftigkeit; Zuständigkeit des Landesgesetzgebers)