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VwGH 11. 10. 2011, 2008/05/0156 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2012/1150ZfV 2012, 739 Heft 4 v. 21.9.2012

AVG: § 13 Abs 1 (Anbringen, Form; schriftlich, mündlich oder telefonisch, soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist; Ausdehnung der Subsidiaritätsklausel auch auf Abs 2, Anordnung der schriftlichen Einbringung einer Vorstellung als abweichende Anordnung verstanden, die auch die Anwendung des Abs 2 ausschließe; Einführung der Begriffe Anbringenstypen und Anbringensübermittlungsarten)

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