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VwGH 13. 12. 2011, 2010/05/0013 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2012/1141ZfV 2012, 736 Heft 4 v. 21.9.2012

B-VG: Art 131 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Behauptung der Verletzung subjektiver Rechte; Bauverfahren nach der Wiener Bauordnung; subjektive Nachbarrechte vermitteln kein Recht auf Einhaltung der betroffenen Vorschrift in jeder Hinsicht, sondern nur soweit der Nachbar nach der Situierung des Vorhabens betroffen ist; Höhe des Gebäudes, nur an der dem Nachbar zugewandten Seite zu prüfen, im Übrigen keine Aufhebung selbst bei objektiver Rechtswidrigkeit)

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