Wr VeranstaltungsG: § 9 Z 6 (Konzessionspflicht; Unterhaltungsspielapparate und Münzgewinnspielapparate; Betrieb in derselben Veranstaltungsstätte; Konzessionserteilung für einen oder zwei Münzgewinnspielapparate für einen oder zwei Veranstalter möglich)
§ 15 Abs 2 (Konzessionen für Unterhaltungsspielapparate und Münzgewinnspielapparate; Begrenzung für Veranstaltungsstätte)