StbG 1985: § 10 Abs 1 Z 1 idF BGBl 2006/37 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua mindestens zehnjähriger ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet, davon fünf Jahre niedergelassen; durchgehender legaler Aufenthalt im Bundesgebiet; Unterbrechung der Frist durch unrechtmäßigen Aufenthalt, Begriff " niedergelassen" ist im Sinne des § 2 Abs 2 und 3 NAG iVm § 8 Abs 1 Z 1 bis 4 NAG zu verstehen)