StbG 1985: § 10 Abs 1 Z 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua mindestens zehnjähriger ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet, davon fünf Jahre niedergelassen; durchgehender legaler Aufenthalt im Bundesgebiet; Unterbrechung der Frist durch unrechtmäßigen Aufenthalt; Gewährung der aufschiebenden Wirkung durch den VwGH gegen abweisenden Asylbescheid, keine Legalisierung des Aufenthaltes vor Zustellung des Beschlusses, Ex-nunc-Wirkung des Beschlusses gemäß § 30 Abs 2 VwGG)