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VwGH 18. 1. 2012, 2010/08/0092 (Sozialversicherung)

VwGHSozialversicherungZfV 2012/1106ZfV 2012, 717 Heft 4 v. 21.9.2012

AlVG: § 7 Abs 3 Z 1 (Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit)

§ 7 Abs 7 (Verfügbarkeit; Bereitschaft zur Aufnahme und Ausübung einer Beschäftigung mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 20 Stunden; Stundenausmaß kann auch außerhalb des Zeitraums zwischen 7 Uhr bis 19 Uhr erzielbar sein, sofern auch Beschäftigungen zu anderen Tageszeiten üblicherweise angeboten werden)

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