ASVG: § 8 Abs 2 (Arbeitsfähigkeit, ärztliche Untersuchung; nicht erforderliche Zustimmung des Arbeitslosen zu einer Datenübertragung über das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung)
VwGH 16. 11. 2011, 2008/08/0119
Wie auch die (versuchte) Zuweisung des Bf zu einer ärztlichen Untersuchung durch die bel Beh zeigt, gab das Berufungsvorbringen Anlass zu Zweifeln darüber, ob dem Bf die ihm konkret aufgetragenen Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung gesundheitlich zumutbar waren bzw darüber hinaus, ob überhaupt Arbeitsfähigkeit des Bf iSd § 8 Abs 2 AlVG vorliegt. Die bel Beh war daher berechtigt - und mangels Vorliegens entsprechender aussagekräftiger Beweismittel, zB aktueller medizinischer Befunde und Gutachten, zur Feststellung des relevanten Sachverhaltes auch gehalten - den Bf zu einer ärztlichen Untersuchung aufzufordern.