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VwGH 24. 1. 2012, 2010/11/0104 (Militärwesen)

VwGHMilitärwesenZfV 2012/1086ZfV 2012, 702 Heft 4 v. 21.9.2012

WehrG 2001: § 26 Abs 1 Z 2 idF BGBl I 2001/146 (Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes auf Antrag, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern; Konkretisierung der Sachumstände durch den Antragsteller erforderlich)

VwGH 24. 1. 2012, 2010/11/0104

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