DMSG: § 1 Abs 1 (Denkmal, Begriff; geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung)
§ 1 Abs 2 (ebenso, öffentliches Interesse an Erhaltung; Grundsatz der geringstmöglichen Unterschutzstellung; fehlende Feststellungen)
§ 3 (ebenso, Unterschutzstellung durch Bescheid)