B-VG: Art 138 Abs 1 Z 1 (Kompetenzkonflikt, negativer, zwischen Gericht und Verwaltungsbehörde; VwGH und Unabhängiger Umweltsenat; Versagung einer Bewilligung durch Bundesminister, Zurückweisung der Beschwerde an den VwGH wegen Nichterschöpfung des Instanzenzuges an den Unabhängigen Umweltsenat, Bewilligung der Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist, Berufung an den Unabhängigen Umweltsenat, Aufhebung des die Wiedereinsetzung bewilligenden Bescheids durch VfGH; Gegenstandslosigkeit der erhobenen Berufung an den Umweltsenat; vor Entscheidung des Umweltsenats kein negativer Kompetenzkonflikt)