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VfGH 29. 11. 2011, G 46/11 (Verfassungsgerichtsbarkeit)

VfGHVerfassungsgerichtsbarkeitZfV 2012/977ZfV 2012, 609 Heft 3 v. 9.7.2012

B-VG: Art 140 Abs 1 letzter Satz (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; baurechtliches Verfahren zur Verlängerung der Ausführungsfrist, keine Parteistellung der Nachbarn; hinsichtlich der Verlängerungsmöglichkeit an sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken, hinsichtlich des Fehlens der Parteistellung zumutbarer Umweg; Stellung eines angesichts der Rechtslage aussichtslosen Antrags zur Ermöglichung einer Prüfung durch den VfGH ist nicht mutwillig)

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