B-VG: Art 144 Abs 1 (Beschwerden, keine gegen Akte der Staatsanwaltschaft in gerichtlichen Verfahren; keine Beschwerde gegen Mitteilung der Staatsanwaltschaft, von Ehenichtigkeitsklage abzusehen; kein unmittelbarer Eingriff durch § 28 Abs 1 EheG in Rechte allfälliger Erben)
VfGH 19. 9. 2011, B 104/11, G 33/10