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VfGH 6. 10. 2011, G 24, 26, 45/11 (Tierschutz)

VfGHTierschutzZfV 2012/967ZfV 2012, 604 Heft 3 v. 9.7.2012

Nö HundehalteG: § 2 Abs 2 (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential; Vermutung aufgrund Rassezugehörigkeit; ua Staffordshire Bullterrier, Rottweiler und Bullterrier; "Kampfhunde"; zulässige Differenzierung nach Hunderassen)

§ 8 Abs 4 (Leinen und Maulkorbpflicht an bestimmten öffentlichen Orten für in § 2 Abs 2 genannte Hunde; "Kampfhunde"; zumutbare Einschränkungen für Hundehalter; erhöhte Sorgfaltspflicht; keine individuelle Prüfung erforderlich)

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