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VfGH 29. 11. 2011, V 12/11 (Polizeirecht)

VfGHPolizeirechtZfV 2012/964ZfV 2012, 602 Heft 3 v. 9.7.2012

Tir LandespolizeiG: § 6a Abs 2 (besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden; Verordnungsermächtigung an Gemeinde; Vorschreibung einer Leinen/Maulkorbpflicht; "soweit dies aufgrund besonderer Verhältnisse erforderlich ist"; räumliche Begrenzung, ua "in bestimmten Gebieten" ermächtigt nicht zur Vorschreibung einer Leinenpflicht im gesamten Gemeindegebiet)

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