AsylG 1997: § 24b Abs 2 idF BGBl I 2003/101 (Folteropfer und Traumatisierte, Furcht wegen Eingriffen in sexuelle Selbstbestimmung, Einvernahme von Organwaltern desselben Geschlechts, nicht bei gegenteiligem Verlangen, nachweisliche Inkenntnissetzung dieser Asylwerber vom Bestehen dieser Möglichkeit)