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VwGH 28. 5. 2010, 2008/10/0200 (Zivil- und Strafrechtswesen)

VwGHZivil- und StrafrechtswesenZfV 2012/925ZfV 2012, 587 Heft 3 v. 9.7.2012

ABGB: § 143 Abs 1 (Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern, soweit der Unterhaltsberechtigte nicht selbsterhaltungsfähig ist; Vorfahren mit unzureichender Altersversorgung oder ungedeckten Pflegekosten; erforderliche Unterbringung in Altenwohn- und Pflegeheim; angemessener Unterhalt für den Vorfahren in Höhe von 22 % der Bemessungsgrundlage [des Nettoeinkommens] des unterhaltspflichtigen Kindes; Wohnungskosten des Kindes sind keine abzugsfähigen Ausgaben)

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