ElWOG: § 7 Z 20 (Grundsatzbestimmung; Kostenwälzung, Begriff; kalkulatorisches Verfahren zur Zuordnung der anteiligen Netzkosten; betreffend die Netzebene, an die das Kollektiv direkt angeschlossen, und alle darüberliegenden Ebenen)
ElWOG: § 7 Z 20 (Grundsatzbestimmung; Kostenwälzung, Begriff; kalkulatorisches Verfahren zur Zuordnung der anteiligen Netzkosten; betreffend die Netzebene, an die das Kollektiv direkt angeschlossen, und alle darüberliegenden Ebenen)