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VwGH 13. 10. 2011, 2009/07/0035 (Wasserrecht)

VwGHWasserrechtZfV 2012/913ZfV 2012, 581 Heft 3 v. 9.7.2012

WRG 1959: § 29 Abs 1 (den Fall des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes hat die zur Bewilligung zuständige Wasserrechtsbehörde festzustellen)

§ 99 Abs 1 lit c (Zuständigkeit des Landeshauptmannes für bestimmte Wasserversorgungsanlagen; Zuständigkeit umfasst auch Annex- und Folgeverfahren)

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