ZustG: § 17 Abs 3 (Zustellung durch Hinterlegung; Dokumente gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte; hier: konkretes Vorbringen zur Ortsabwesenheit)
VwGH 30. 9. 2011, 2011/11/0140