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VwGH 10. 11. 2011, 2010/07/0223 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2012/896ZfV 2012, 575 Heft 3 v. 9.7.2012

AVG: § 18 Abs 3 idF BGBl I 2008/5 (schriftliche Erledigungen sind vom Genehmigungsberechtigten mit seiner Unterschrift zu genehmigen; Vorgehen bei elektronischer Erledigung)

§ 18 Abs 4 idF BGBl I 2008/5 (Bestandteile einer schriftlichen Ausfertigung: Behördenbezeichnung, Datum der Genehmigung, Name des Genehmigenden)

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