AVG: § 13 Abs 3 (Anbringen, Mängel, Verbesserungsauftrag; Bauansuchen, Zustimmung der Miteigentümer; keine längere Frist zur Einholung der Zustimmungen, nur Möglichkeit zur Beibringung einer an sich schon vorhandenen Unterlage)
§ 56 (Bescheid, Rechtskraft; mit Zustellung an alle Parteien; objektiv zu beurteilen, Eintritt unabhängig von Beurkundung; fälschlich erteilte Rechtskraftbestätigung entfaltet keine Wirkung)