AVG: § 66 Abs 2 (Berufungsentscheidung, Zurückverweisung; Unvermeidlichkeit der mündlichen Verhandlung; keine bei bloßer Nichtdurchführung eines Interessentenverfahrens)
Tir GVG: § 7 Abs 1 lit d (Grunderwerb an land- und forstwirtschaftlichem Grundstück; Versagungsgrund; Erwerb durch Nicht-Landwirt erst nach Feststellung des Fehlens von Interessenten)