AlVG: § 7 Abs 3 Z 1 (Verfügbarkeit des Arbeitslosen; Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, das die sofortige Aufnahme einer zugewiesenen Beschäftigung verhindert)
§ 10 Abs 1 Z 1 (Arbeitslosengeld; Verlust des Anspruches; Weigerung der Annahme einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung; Ablehnung des vom Dienstgeber gewünschten Dienstbeginns wegen Vorliegen eines erst zu kündigenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses)