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VwGH 14. 7. 2011, 2010/10/0106 (Sozialhilfe)

VwGHSozialhilfeZfV 2012/821ZfV 2012, 544 Heft 3 v. 9.7.2012

Nö SozialhilfeG: § 41 Abs 1 (Verpflichtung zum Ersatz von Sozialhilfe durch den Geschenknehmer, wenn der Hilfeempfänger 5 Jahre vor, während oder 3 Jahre nach der Hilfeleistung Vermögen verschenkt; Feststellung der Vermögensvermehrung, Minderung durch auflagengemäße Verwendung der Schenkung)

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