Slbg KinderbetreuungsG: § 8 Abs 2 Z 2 (die Gewährung von Fördermitteln ist ausgeschlossen, wenn die Aufwände für Miete, Gehälter, Verwaltung usw den allgemein üblichen Rahmen übersteigen)
Slbg KinderbetreuungsG: § 8 Abs 2 Z 2 (die Gewährung von Fördermitteln ist ausgeschlossen, wenn die Aufwände für Miete, Gehälter, Verwaltung usw den allgemein üblichen Rahmen übersteigen)