Wr MarktO 2006: § 25 Abs 1 (Mindestausstattungsvorschrift für Gastronomie; Vorschreibung von Toilettenanlagen)
§ 27 Abs 5 (Ausnahmen; Voraussetzungen; besondere örtliche Verhältnisse; bauliche Besonderheiten; entgegenstehende Bestimmungen des Denkmalschutzes, ähnliche Ausnahmesituationen; finanzielle Umstände und Alter der Marktstände keine Ausnahmegründe)