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VwGH 23. 11. 2011, 2011/11/0169, 1070 (Gesundheitswesen)

VwGHGesundheitswesenZfV 2012/791ZfV 2012, 532 Heft 3 v. 9.7.2012

TabakG: § 13 Abs 1 idF BGBl I 2008/120 (Nichtraucherschutz in Räumen öffentlicher Orte; unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der Regelung des § 12 gilt, soweit Abs 2 und § 13a nicht anderes bestimmen, Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte)

§ 13 Abs 4 idF BGBl I 2008/120 (Abs 1 gilt nicht für Tabaktrafiken)

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