FPG: § 66 (Eingriff ins Privat- oder Familienleben durch ein Aufenthaltsverbot, Zulässigkeit nur, wenn dies zur Erreichung der in Art 8 Abs 2 MRK genannten Ziele dringend geboten; Interessenabwägung)
§ 86 Abs 1 (begünstigte Drittstaatsangehörige, Aufenthaltsverbot, Voraussetzungen; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; Suchtmitteldelinquenz; Rückfallstäter)