FPG: § 9 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, befristetes; türkischer Staatsangehöriger; Zuständigkeit der Berufungsbehörde bei Hinweisen auf Rechtsstellung nach Art 7 ARB) § 60 Abs 1 (ebenso)
VwGH 21. 11. 2011, 2011/18/0025
Die belBeh stellte selbst fest, dass dem Bf - einem türkischen Staatsangehörigen - am 28. 6. 1999 eine unbefristete Niederlassungsbewilligung zu dem Zweck "Familiengemeinschaft - ausgenommen unselbständiger Erwerb" erteilt wurde. Eigenen Angaben im Verwaltungsverfahren zufolge hält sich der Bf seit 1992 rechtmäßig im Bundesgebiet auf; Gegenteiliges wurde auch von der belBeh nicht festgestellt. In der Berufung brachte der Bf vor, sein Vater sei bereits 1989 nach Österreich gekommen und habe seine Mutter und seine Schwester "nachgeholt".