BDG: § 14 Abs 1 (Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit)
§ 36 Abs 1 (Arbeitsplatz, Betrauung; notwendige Erkennbarkeit des konkreten Umfanges der Dienstpflichten)
Post-ZuordnungsV 2003: § 4a Abs 6 (Kriterien für die Errichtung der Verwendung "Jobcenter Mitarbeiter"; Unzulässigkeit der Einrichtung eines Arbeitsplatzes, der sämtliche Aufgaben des Jobcenters als Dauerverwendung organisatorisch umschreibt)